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Sozialrecht - Leistungen


Das Sozialrecht begegnet uns im täglichen Leben ständig: Abzüge auf dem Lohnzettel, Versorgung im Krankheitsfall, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, Rentenbezug. Viele nehmen es nicht als eigenständige Rechtsmaterie wahr, oft auch deshalb, da Experten aus anderen Berufsgruppen beraten. Dementsprechend schwierig ist es, Rechtsanwälte als Ratgeber zu finden, die das Sozialrecht im Ganzen kennen.

Einen Großteil der Regelungen betreffen die Versicherungssysteme wie die Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und die sozialen Hilfeleistungen zum Ausgleich nachteiliger Belastungen wie der Ausbildungsförderung, der Unterstützung zum Lebensunterhalt ("Hartz IV", Sozialhilfe) und der Kinder- und Jugendhilfe. Das Sozialrecht umfasst aber auch Entschädigungsleistungen des Staates für die ihm im weiteren Sinn zugerechneten Lebenssachverhalte aus der Versorgung von Staatsbediensteten bei Militär, Grenzschutz und dem Zivildienst.

Die Versicherungen sind die in der Arbeitswelt am häufigsten auftretenden Themen, die eine täglich funktionierende Umsetzungspraxis erfordern. Unternehmen beteiligen sich an dem Versicherungsschutz ihrer Arbeitnehmer in Gestalt der Lohnnebenkosten und tragen die Beiträge im Fall der Unfallversicherung sogar vollständig selbst. Für sie folgt daraus ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, ergänzt um Betriebsprüfungen seitens der Krankenkassen. Im Ergebnis partizipieren jedoch Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen von dem Schutz der Sicherungssysteme. Beiden werden Lebensrisiken abgenommen, die andernfalls aufwändig im Arbeitsverhältnis zu regeln wären. Nicht zuletzt sind die Kranken- und Rentenversicherung für viele Gewerbetreibende interessante eigene Schutzinstrumente.

In den vergangenen Jahren haben wir uns große Expertise in den Leistungen zum Lebensunterhalt erarbeitet. Viele Betroffene erleben erhebliche Schwierigkeiten beim Erhalt derjenigen Zuwendungen, die ihnen von Gesetzes wegen zustehen, häufig sog. "Hartz IV"-Leistungen. In vielen hundert Verwaltungsangelegenheiten mit der Bundesagentur für Arbeit oder Optionskommunen haben wir Korrekturen der Leistungsbescheide notfalls auf dem Klageweg vor den Sozialgerichten erwirkt.

Es gibt also eine Vielzahl von Gesichtspunkten, unter denen wir sozialrechtliche Fallgestaltungen in den Blick nehmen. Wenn Sie ein Problem mit sozialrechtlicher Berührung vermuten, sprechen Sie uns an.

Wir beraten und vertreten unter anderem in folgenden Angelegenheiten

  • Statusfeststellungsverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Beitragsangelegenheiten
  • Gewährung von Versicherungsleistungen, z.B. Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld
  • Gewährung sonstiger Sozialleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
  • Abwehr von Forderungen
  • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen
  • Erlangung von Kindergeld für Mitglieder der Nato-Streitkräfte

Kontakt

solegis Rechtsanwälte
Baseler Straße 35-37
60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 / 46 09 68 89 - 0
Telefax: +49 69 / 46 09 68 89 - 50

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